März.12tel-Blick.2019

30. März 2019
12tel Blick - Jänner bis März 2019



Hollabrunner Hauptplatz im März

Es ist Freitagnachmittag, Wochenmarkt-Zeit. Der Himmel endlich blau, die Schatten schon recht lang, der Wind ist recht schneidend. Das ist auch der Grund warum nicht so sonderlich viel los ist.

Im Beet regt sich zartes Grün, das erste Unkraut schießt hervor. Von Tulpen noch weit und breit nichts zu sehen. Ich kaufe schnell Käse und verschwinde dann im Kaffeehaus hinter mir. Noch ist Drinnen-Zeit.




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Artikel 9 der Menschenrechte

24. März 2019

Es ist für mich immer noch unglaublich, dass fast jeder der ersten neun Artikel im Österreich des Jahres 2019 so aktuell in der Diskussion sind...

Stichwort: Schutzhaft, Stichwort: Ausbürgerung...
Nein, das sind nicht nur die Forderungen der Blauen.
Auch der rote Landeshauptmann spricht so.


Artikel 8 der Menschenrechte

14. März 2019
Artikel 8 UN-Menschenechte, Gericht

Und das nicht nur in einer Instanz! Nicht ein Richter entscheidet, wir haben die Chance zu berufen. Ohne Repressalien!

In Österreich läuft gerade ein Prozess, der in mehrerlei Hinsicht interessant ist. Auf Frauenebene, wie auch auf der Ebene Verhalten-im-Internet ist das ein sehr besonderer Prozess. Ich versuche hier eine Kurzfassung:

Im Frühjahr 2018 schrieb ein Wiener Wirt - angeblich (Ich bin hier nicht die Richterin - das Verahren läuft ja) - obszöne, sexuell erniedrigende Privatmails mittels Facebook-Massanger an Sigi Maurer. Sigi Maurer ist eine bekannte, öffentliche Person, eine junge,  taffe Frau die Abgeordete der Grünen war.

Der Grundstein der Aufregeung ist also ein klassisch sexistisches Problem. Ein Mann macht eine Frau blöd an. Maurer ließ sich das nicht stillschweigend gefallen, wie es wohl so viele Frauen im Netz machen. Sie machte die Nachrichten öffentlich. Auf den Wirt prasselte darauf die Ächtung der sozialen Netzwerke herab.

Der Wirt klagte darauf hin Maurer. Er sei es nicht gewesen. Die Mails kamen eindeutig von seinem Facebook Account, so viel ist klar. Aber er sei es nicht gewesen. In erster Instanz wurde nun Frau Maurer zu 3000€ Strafe verurteilt, wegen übler Nachrede, und muss für die Prozesskosten aufkommen.

Der Richter meinte, er sei der Überzeugung der Wirt lüge, aber Frau Maurer hätte sich vor der Veröffentlichung vergewissern müssen ob der Wirt wirklich diese Postings geschrieben hatte. Sie hätte vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme einholen müssen. Zu dieser klassischen Frauen-Thematik mischt sich also noch ein ganz anders Thema: Wie reagiert man im Netz richtig, wenn einem jemand blöd kommt? Abgesehen von der klassischen Männer-machen-Frauen-klein-Geschichte. Ich muss als Opfer meinen Täter um seine Meinung fragen? Einen Beweis verlangen, dass er mich wirklich beschimpft hat. Am besten noch mit Unterschrift und Lichtbildausweis? Sehr unrealistisch.

Was im Jahr 2019 auch ein Skandal ist: verbale sexuelle Belästigung im virtuellen Raum ist nicht anklagbar. Selbst wenn sich Frau Maurer damit an ein Gericht gewendet hätte... es gäbe keine Möglichkeit der Verurteilung.  Die Frage steht im Raum: Wie hätte Frau Maurer sich wehren sollen? DAS hat das Gericht aber gar nicht beantwortet. Das Gericht ist ausschließlich der Anklage nachgegangen: Frau Maurer hat den Namen ohne Hintergrundrecherche veröffentlicht. Das ist Fakt. Und das ist klar verboten.

Wie ihr euch denken könnt waren viele Österreicher-innen erst mal fassungslos. Der Richter sagt ganz klar: Er glaubt, dass der Mann die Frau sexuell belästigt... aber NUR die Frau wird bestraft. Weil die Art der Abwehr nicht passend war.
 
Mittlerweile ist das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben.
Das Rechtssystem funktioniert. Stotternd, aber es funktioniert.
Am Recht muss immer gearbeitet werden. Was vor 100 Jahren "gute Rechtsprechung" war, ist heute oft unerträglich. Recht muss immer wieder hinterfragt und präzisiert werden.

Und das tun wir.
Möge es so bleiben.


Fünf Fragen am Fünften.No14+15

6. März 2019
Im Grunde sollte der Post "Zehn Fragen am sechsten" heißen...

1. Was ist deine Superpower?

Superpower? Mama-ehefrau-Lehrerin


2. Was kannst du nicht wegwerfen?

Auto vogestopft mit Schulsachen

Wegwerfen? Hey ich bin Volksschullehrerin!
Kennt ihr den?
Was macht eine Volksschullehrerin wenn sie einen Hasen überfährt?
Folieren.



3. Worauf freust du dich jeden Tag?

Stofftier im Bett



4. Welche*s Geräusche magst du?

Strickstück in der Hand


5. Was hast du immer im Kühlschrank?

Kühlschrank voller Monster

Monster. Mit Coolbag im Bauch.
Milch, Butter, Senf, Ketchup, Marmalade


1.Sagst du immer was du denkst?

zu kleines Shirt

Nein!

"Kein Wunder, dass ihr Fratz nicht Rechtschreiben kann, sie hätten ihm im Kindergarten vielleicht mal ein Buch vorlesen können statt ihm nur das Handy in die Hand zu drücken."

Würde ich gerne so sagen. Oft. Aber das bringt nix.

Egal ob als Lehrerin, Kundin, Mutter,... mit einem festen Standpunkt und verbindlichen Worten, die dem Gegenüber Spielraum lassen, fährt man am besten.


2. Wirst du immer bleiben, wo du wohnst?

ein Jahr lang gleicher Standort

Ja. Ich mag da bleiben.
Ich kann mir aber schon vorstellen, dass das Haus im Alter mal nicht mehr passt.


3. Wie klingt dein Lachen?

Die Maus lacht

Laut. Wie viel an mir.


4. Was war deine weiteste Reise?

Weg auf Fuerteventura

Von der Entfernung her die kanarischen Inseln.
Aber so richtig weit weg von zu Hause hab ich mich während meines Auslandssemesters in Frankreich gefühlt. Die Reise hat mich viel über mich gelehrt.


5. Was kannst du stundelang tun, ohne dass dir langweilig wird?

sollte-könnte-würde-machen

Das geht nicht!

Also mir wird nie langweilig. Ich mache immer etwas.
Ich zähle aber auch In-die-Luft-schauen, Stricken, Zeitunglesen, Fotos schießen oder Leutebeobachten zu "etwas".

Bloß mache ich das nie stundenlang.
Aber mit denen im Kreis komm ich dann doch gut über den Tag. Oder zwei. Oder drei.

5am5. 

Artikel 7 der Menschenrechte

2. März 2019
Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 7 UN-Menschenrechte