Artikel 8 der Menschenrechte

14. März 2019
Artikel 8 UN-Menschenechte, Gericht

Und das nicht nur in einer Instanz! Nicht ein Richter entscheidet, wir haben die Chance zu berufen. Ohne Repressalien!

In Österreich läuft gerade ein Prozess, der in mehrerlei Hinsicht interessant ist. Auf Frauenebene, wie auch auf der Ebene Verhalten-im-Internet ist das ein sehr besonderer Prozess. Ich versuche hier eine Kurzfassung:

Im Frühjahr 2018 schrieb ein Wiener Wirt - angeblich (Ich bin hier nicht die Richterin - das Verahren läuft ja) - obszöne, sexuell erniedrigende Privatmails mittels Facebook-Massanger an Sigi Maurer. Sigi Maurer ist eine bekannte, öffentliche Person, eine junge,  taffe Frau die Abgeordete der Grünen war.

Der Grundstein der Aufregeung ist also ein klassisch sexistisches Problem. Ein Mann macht eine Frau blöd an. Maurer ließ sich das nicht stillschweigend gefallen, wie es wohl so viele Frauen im Netz machen. Sie machte die Nachrichten öffentlich. Auf den Wirt prasselte darauf die Ächtung der sozialen Netzwerke herab.

Der Wirt klagte darauf hin Maurer. Er sei es nicht gewesen. Die Mails kamen eindeutig von seinem Facebook Account, so viel ist klar. Aber er sei es nicht gewesen. In erster Instanz wurde nun Frau Maurer zu 3000€ Strafe verurteilt, wegen übler Nachrede, und muss für die Prozesskosten aufkommen.

Der Richter meinte, er sei der Überzeugung der Wirt lüge, aber Frau Maurer hätte sich vor der Veröffentlichung vergewissern müssen ob der Wirt wirklich diese Postings geschrieben hatte. Sie hätte vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme einholen müssen. Zu dieser klassischen Frauen-Thematik mischt sich also noch ein ganz anders Thema: Wie reagiert man im Netz richtig, wenn einem jemand blöd kommt? Abgesehen von der klassischen Männer-machen-Frauen-klein-Geschichte. Ich muss als Opfer meinen Täter um seine Meinung fragen? Einen Beweis verlangen, dass er mich wirklich beschimpft hat. Am besten noch mit Unterschrift und Lichtbildausweis? Sehr unrealistisch.

Was im Jahr 2019 auch ein Skandal ist: verbale sexuelle Belästigung im virtuellen Raum ist nicht anklagbar. Selbst wenn sich Frau Maurer damit an ein Gericht gewendet hätte... es gäbe keine Möglichkeit der Verurteilung.  Die Frage steht im Raum: Wie hätte Frau Maurer sich wehren sollen? DAS hat das Gericht aber gar nicht beantwortet. Das Gericht ist ausschließlich der Anklage nachgegangen: Frau Maurer hat den Namen ohne Hintergrundrecherche veröffentlicht. Das ist Fakt. Und das ist klar verboten.

Wie ihr euch denken könnt waren viele Österreicher-innen erst mal fassungslos. Der Richter sagt ganz klar: Er glaubt, dass der Mann die Frau sexuell belästigt... aber NUR die Frau wird bestraft. Weil die Art der Abwehr nicht passend war.
 
Mittlerweile ist das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben.
Das Rechtssystem funktioniert. Stotternd, aber es funktioniert.
Am Recht muss immer gearbeitet werden. Was vor 100 Jahren "gute Rechtsprechung" war, ist heute oft unerträglich. Recht muss immer wieder hinterfragt und präzisiert werden.

Und das tun wir.
Möge es so bleiben.


3 Kommentare on "Artikel 8 der Menschenrechte"
  1. Diesen Prozess habe ich auch verfolgt ( und darüber empört und mich bemüßigt gefühlt, die Sache auch finanziell zu unterstützen ).
    Umso mehr habe ich mich über das letzte Urteil gefreut.

    Aber schlimmer geht immer! Schau mal hier, was da in Italien passiert ist:
    https://www.sueddeutsche.de/panorama/italien-vergewaltigung-ancona-freispruch-berufung-1.4364510

    Ich bin es inzwischen so satt, so satt! Manchmal weiß ich gar nicht mehr, worum ich mich noch kümmern sollte.
    Dir alles Liebe!
    Astrid

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  2. ..und wieder,
    recht haben muß nicht unbedingt heißen auch

    Racht zu bekommen.

    Lieben Gruß Eva

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  3. Sie ist eine Heldin!
    Die Worte, die mir zu dem Herren einfallen, schreibe ich nicht öffentlich ....

    Recht ist am Leben und man muss es hegen und hüten .. und anpassen. Wobei die Geschichte mit dem in-Haft-nehmen-vorsichtshalber .... bistdudenndeppart
    Fad wird einem nicht

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