Artikel 12 der Menschenrechte

29. Januar 2021

 

Der kurzegefasste Text steht vor einem Bild mit geöffneten Briefen

 

Meine Menschrenrechts-Serie muss fortgesetzt werden! Ich bin bei Artikel 12 stecken geblieben. Die Dringlichkeit mich mit dem Gesetz im Kopf wieder mal auseinanderzusetzen: Corona. Wie so oft in diesen Tagen.


Neue gesetzliche Regelungen für das Homeoffice stehen an. Darf der Chef in die Wohnung und in den Computer Einsicht nehmen? Also ich finde Vorgesetzte haben in meiner innersten Privatsphäre, meinem Haus, nichts verloren! Aber irgendwie ist es doch schon auch sehr seltsam, wenn der Vorgesetzte gar keinen Zugriff auf meine Arbeitsmittel hat!


Das Problem ist noch nicht fertig gedacht. Ich muss das noch ein paarmal im Kopf im Kreis schicken. Jedefalls hat es dazu geführt diese Serie wieder aufzugreifen.

1 Kommentar on "Artikel 12 der Menschenrechte"
  1. Das ist eine interessante Serie, die du da schreibst. Bei uns findet Schule immer noch vor Ort statt und im Frühling habe ich in meinem Schulzimmer online-Unterricht gemacht. Und den Kaffee gab es dann beim Kollegen im Schulzimmer. Das war gut!

    Im online-Englisch-Kurs (abends) habe ich meine Tischlampe auf mich gerichtet und der Raum hinter mir lag im Dunkeln, so dass auch niemand etwas sehen konnte. Ansonsten gibt es ja Hintergründe, die man einblenden kann: Strand, Wohnzimmer, Muster ...

    Liebe Grüsse von Regula

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